Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten an der TU Bergakademie Freiberg studieren und haben kein Abitur? Dann führt der Weg über eine Zugangsprüfung zur Erlangung der Zugangsberechtigung für ein Studium an unserer Universität.
Zulassungsvoraussetzung
Zur Zugangsprüfung zur Erlangung der Zugangsberechtigung zum Studium an der TU Bergakademie kann zugelassen werden, wer
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung hat,
- eine dreijährige Berufserfahrung in seinem Beruf nachweisen kann und
- ein Beratungsgespräch an der Fakultät des gewünschten Studiengangs absolviert hat.
Zugangsprüfung
Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung
Der formlose Antrag ist bis zum 15. Juli des Jahres zu stellen.
Erforderliche, einzureichende Unterlagen:
- Erklärung, welcher Studiengang an der TU BAF belegt werden soll
- Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung in beglaubigter Form
- Nachweis über die 3-jährige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist vom Bewerber schriftlich zu beantragen bei:
TU Bergakademie Freiberg, Studierendenbüro
Frau Uchlier,
Akademiestraße 6, 09599 Freiberg
Die Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die innerhalb von 5 Wochen abzulegen sind:
- Teilprüfung Studiengangbezogenes Allgemeinwissen – Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, hinterfragt werden Gründe der Wahl des Studiengangs, Vorstellungen und Erwartungen vom Studium und beruflichen Einsatz
- Teilprüfung Deutsche Sprache – schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von vier Stunden zu einem vom Kandidaten zu wählenden Thema aus einer Liste vorgegebener Themen
- Teilprüfung Fremdsprache "Englisch" – schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden
- Teilprüfung Mathematik – schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden
- Teilprüfung schriftliche Arbeit in Physik oder Chemie oder Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft je nach gewähltem Studiengang
Der Bewerber erhält über die bestandene Prüfung ein Zeugnis. Mit dem Zeugnis liegt der Nachweis für den Hochschulzugang in einem Studiengang an der TU Bergakademie Freiberg vor.
Ist die Zugangsprüfung nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden.
Termine
15. Juli | Bewerbungsschluss für Anträge auf Zulassung zur Zugangsprüfung |
Juli/Anfang August | Zulassung zur Zugangsprüfung und Einladung durch das Studierendenbüro |
September | schriftliche und mündliche Prüfungen |
Ende September | Versand der Prüfungsbescheide |
anschl. | selbstständige Immatrikulation an der TU Bergakademie Freiberg durch den Prüfling |
Ende September/Anfang Oktober | Beginn Intensivkurs Mathematik für Studienanfänger |
1. Woche Oktober | Orientierungswoche zum Studienbeginn mit Vorbereitungskurs Chemie |
Mitte Oktober | Beginn der Vorlesungen |
Grundlage für ein Studium ohne Abitur
Grundlagen für ein Studium ohne Abitur Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) § 17 Abs. 5 und die Ordnung für die Zugangsprüfung (Amtl. Bekanntmachung der TU Bergakademie, Nr. 3 vom 11. Juli 2013).