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Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten an der TU Bergakademie Freiberg studieren und haben kein Abitur? Dann führt der Weg über eine Zugangsprüfung zur Erlangung der Zugangsberechtigung für ein Studium an unserer Universität.

Zulassungsvoraussetzung

Zur Zugangsprüfung zur Erlangung der Zugangsberechtigung zum Studium an der TU Bergakademie kann zugelassen werden, wer

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung hat,
  • eine dreijährige Berufserfahrung in seinem Beruf nachweisen kann und
  • ein Beratungsgespräch an der Fakultät des gewünschten Studiengangs absolviert hat.

Zugangsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung

Der formlose Antrag ist bis zum 15. Juli des Jahres zu stellen.

Erforderliche, einzureichende Unterlagen:

  • Erklärung, welcher Studiengang an der TU BAF belegt werden soll
  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung in beglaubigter Form
  • Nachweis über die 3-jährige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf

Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist vom Bewerber schriftlich zu beantragen bei:

TU Bergakademie Freiberg, Studierendenbüro
Frau Uchlier, 
Akademiestraße 6, 09599 Freiberg

Die Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die innerhalb von 5 Wochen abzulegen sind:

  • Teilprüfung Studiengangbezogenes Allgemeinwissen – Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, hinterfragt werden Gründe der Wahl des Studiengangs, Vorstellungen und Erwartungen vom Studium und beruflichen Einsatz
  • Teilprüfung Deutsche Sprache – schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von vier Stunden zu einem vom Kandidaten zu wählenden Thema aus einer Liste vorgegebener Themen
  • Teilprüfung Fremdsprache "Englisch" – schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden
  • Teilprüfung Mathematik – schriftliche Arbeit mit einer Dauer von vier Stunden
  • Teilprüfung schriftliche Arbeit in Physik oder Chemie oder Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft je nach gewähltem Studiengang

Der Bewerber erhält über die bestandene Prüfung ein Zeugnis. Mit dem Zeugnis liegt der Nachweis für den Hochschulzugang in einem Studiengang an der TU Bergakademie Freiberg vor.

Ist die Zugangsprüfung nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden.

Termine

15. JuliBewerbungsschluss für Anträge auf Zulassung zur Zugangsprüfung
Juli/Anfang AugustZulassung zur Zugangsprüfung und Einladung durch das Studierendenbüro
Septemberschriftliche und mündliche Prüfungen
Ende SeptemberVersand der Prüfungsbescheide
anschl.selbstständige Immatrikulation an der TU Bergakademie Freiberg durch den Prüfling
Ende September/Anfang OktoberBeginn Intensivkurs Mathematik für Studienanfänger
1. Woche OktoberOrientierungswoche zum Studienbeginn mit Vorbereitungskurs Chemie
Mitte OktoberBeginn der Vorlesungen

Grundlage für ein Studium ohne Abitur

Grundlagen für ein Studium ohne Abitur Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) § 17 Abs. 5 und die Ordnung für die Zugangsprüfung (Amtl. Bekanntmachung der TU Bergakademie, Nr. 3 vom 11. Juli 2013).