Bis 2027 hat das SMWA mit der Bekanntmachung vom 13.09.2023 jährlich zwei Förderrunden für die Validierungsförderung im Format EINZELPROJEKT-MODUL in Aussicht gestellt.
Forschungsergebnisse sollen hinsichtlich ihres Potenzials für eine technische und wirtschaftliche Verwertbarkeit validiert werden.
- Projektlaufzeit: 18 Monate
- Maximale förderfähige Ausgaben/Projekt: 250.000 EUR
- Förderung/Projekt: 90 % der förderfähigen Ausgaben
Alles Wichtige im Überblick
- Validierung eines für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden TUBAF-Forschungsergebnisses
- Zielstellungen der Validierung: Schaffung und Verwertung von Schutzrechten (Übertragung, Lizenzierung); Ausgründung
- Je Forschungsergebnis ein Einzelprojekt-Modul (Forschungsergebnis der TUBAF)
- Antragsteller ist Inhaber der Rechte des Forschungsergebnisses
- Keine Auftragsforschung für Unternehmen und keine Kooperationsprojekte mit Unternehmen
- Validierungsergebnisse frei zugänglich, keine Validierung zugunsten bestimmter Unternehmen
- Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses
- Förderung 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten
- Wettbewerbsverfahren, SAB ist Bewilligungsstelle
- Maximal 6 Anträge pro Universität/Hochschule zulässig
- Entscheidung über Förderung durch Gremium aus SMWA, SMWK und SAB
Zweistufiges Verfahren (Skizze; Antrag)
- Skizzenunterlagen bei Zentraler Transferstelle der TUBAF einreichen
- TUBAF-interne Deadline: Bekanntgabe des Stichtages per Rundmail an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ca. zwei Monate vorher
- Rundmail informiert über Stichtag und einzureichende Unterlagen
- Vorauswahl der Skizzen durch Zentrale Transferstelle und SAXEED (je Runde pro Uni max. 6 Skizzen zugelassen)
- Einreichen der Skizzen + Unterlagen über SAB-Online-Portal durch Zentrale Transferstelle
- Bescheid über Aufforderung zur Antragstellung/Ablehnung von SAB
- Antragsunterlagen erstellen
- Prüfung der Unterlagen und Einreichen über SAB-Online-Portal durch Zentrale Transferstelle
Wir unterstützen Sie
Wir empfehlen: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf!
- Ist das Forschungsergebnis für die Validierungsförderung geeignet?
- Wie ist die Schutzrechtsituation?
- Ist die Zielstellung klar?
- Lizensieren? Übertragen? Ausgründen?
Die Zentrale Transferstelle unterstützt Sie bei der Beantwortung der Fragen und einer optimalen Skizzenerstellung!
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Crispin-I. Mokry
Zentrale Transferstelle
Dr.-Ing. Thomas Fischer
Prüferstraße 1A
09599 Freiberg
thomas.fischer [at] zuv.tu-freiberg.de
03731 39 4395