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Ein Doppelabschluss-Programm ermöglicht es bestimmten ausgewählten Studierenden, zwei Hochschulabschlüsse von unterschiedlichen Universitäten in der Regelstudienzeit zu erlangen. Die Grundlage dafür ist ein aktives Abkommen zwischen der TUBAF und der jeweiligen Partneruniversität. Ein solches Abkommen regelt die Bewerbungsformalitäten einschließlich der Bewerbungsfristen.

Nominierung

Studierende in einem Doppelabschluss-Programm müssen rechtzeitig vor Semesterbeginn von ihrer Heimatuniversität nominiert werden. Bitte senden Sie die Nominierung entsprechend der geltenden Frist laut Doppelabschluss-Abkommen an den unten genannten Ansprechpartner an der TUBAF.

Mobilitätszertifikat für den Studienaufenthalt in Deutschland

Falls die Bewerberin/der Bewerber für das Doppelabschluss-Programm aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes stammt und über einen Aufenthaltstitel aus dem ersten EU-Land verfügt, besteht die Möglichkeit, ein Mobilitätszertifikat zu beantragen. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Mobilitätszertifikats für Deutschland ist, dass die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels aus dem ersten EU-Land die geplante Aufenthaltsdauer an der TUBAF einschließt (Beispiel: Der Aufenthaltstitel des ersten EU-Landes ist gültig bis 30.09.2024. In diesem Fall ist es nicht möglich, ein Mobilitätszertifikat für Deutschland für das Wintersemester 2024/2025 zu erhalten, da dieses Semester am 01.10.2024 beginnt.)

Das Mobilitätszertifikat ersetzt den Aufenthaltstitel zu Studienzwecken. 

Die Antragstellung erfolgt online durch die TUBAF. Bitte kontaktieren Sie den Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Torsten Mayer
Programmstudierende, Gastwissenschaftler
Akademiestraße 6, Zimmer EG.21, 09599 Freiberg
torsten.mayer [at] iuz.tu-freiberg.de

Sprechzeiten

Dienstag 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr