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Ein Zweitstudium ist ein Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss in einem anderem Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zugangsvoraussetzung ist. Das heißt, verfügt ein Studieninteressent über einen höherwertigen Studienabschluss (Diplom, Master, Magister, Staatsprüfung), werden Zweitstudiengebühren für jedes weitere Studium (auch Bachelor) erhoben. 

Für ein weiteres Bachelorstudium nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium werden KEINE Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

  • § 12 Absatz 4 SächsHSFG sowie 
  • § 1 Absatz 1 der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Bergakademie. 

In der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Bergakademie ist festgelegt:

  • Die TU Bergakademie Freiberg erhebt Gebühren oder Entgelte für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, wenn der Studierende bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt.
  • Derzeit liegen die Zweitstudiengebühren bei 300 € pro Semester (plus Semestergebühr i. H. v. 94 €). Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Studiensemester des Zweitstudiums. Die Gebühren werden erstmals bei der Einschreibung und später zu Beginn eines jeden Semesters im Zuge der Rückmeldung an der TU Bergakademie Freiberg fällig.

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