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Stiftungen, Spenden, Zuwendungen, Schenkungen, Stipendien und Preise sind für unsere Hochschule seit ihrer Gründungszeit bis heute eine feste Größe bei der Förderung wissenschaftlicher Talente und von Studierenden, der Unterstützung von Wissenschaft und Forschung und Lehre durch Förderung wegweisender Projekte.

Geschichte der Stiftungen an der Bergakademie

Stiftungen der Universität

  • Hermann Spamer Stiftungsfonds
  • SolarWorld-Stiftungsfonds für Forschung und Lehre
  • Stiftungsfonds Ursula und Prof. Dr. Wolf-Dieter Schneider
  • FME-Stiftungsfonds
  • Vorstand und Stifterrat
  • Bergbau-Institutsstiftungsfonds
  • Christa und Dr.- Ing. Peter Letz Stiftungsfonds für das Gießereiwesen
  • Christian Grosse Stiftungsfonds für die Forschung
  • Kuno Stockli - Stiftungsfonds
  • Lomonossow-Haus
  • Krüger-Stiftung
  • Sparkassen-Stiftung
  • Heinisch-Stiftung
  • Ursula und Prof. Dr. Wolf-Dieter Schneider Stiftung
  • Christian Grosse Geschichtsbibliothek
  • Mineralogische Sammlung Deutschland

Vorstand und Stifterrat

Vorstand der Stiftung

Vorsitzende des Stifterrates

  • Herr Hans-Joachim Polk, Vorstand der VNG für Infrastruktur und Technik

Rektorat der TU Bergakademie Freiberg

  • Herr Prof. Klaus-Dieter Barbknecht, Rektor
  • Herr Prof. Jörg Matschullat, Prorektor für Forschung
  • Herr Prof. Urs Peuker, Prorektor für Strukturentwicklung
  • Frau Prof. Swanhild Bernstein, Prorektorin für Bildung
  • Herr Jens Then, Kanzler

Vom Senat der Universität gewählter Vertreter

  • Herr Prof. Ulrich Groß, Direktor des Institutes für Wärmetechnik und Thermodynamik a. D.

Vorsitzender des Vorstandes

  • Rektor der Universität, Herr Prof. Klaus-Dieter Barbknecht.

Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an der Beschlussfassung mitwirken. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszweckes oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stifterrates.

Stifterrat

Dem Stifterrat gehörten Stifter an, die der Stiftung eine Zuwendung von mindestens 25.000,00 EURO (natürliche Personen) bzw. mindestens 100.000,00 EURO (juristische Personen) zur Verfügung stellen, bilden persönlich oder durch eine von ihnen benannte Person den Stifterrat. Für natürliche Personen gilt, dass die Mitgliedschaft im Stifterrat nicht übertragbar und auch nicht vererbbar ist. Die Mitglieder des Stifterrates wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils drei Jahren den Vorsitzenden, der damit gleichzeitig dem Stiftungsvorstand angehört.

Mitglieder des Stifterrates der Stiftung "Technische Universität Bergakademie Freiberg":

Aufgabe des Stifterrates

Aufgabe des Stifterrates ist es, den Vorstand bei der Durchführung der Stiftungsaufgaben zu unterstützen, insbesondere den Kontakt zu möglichen weiteren Förderern herzustellen und zu unterhalten. Ferner wirkt der Stifterrat bei der Entscheidung über die Beantragung als rechtsfähige Stiftung bei zweckändernden Beschlüsse mit. Der Stifterrat tagt mindestens einmal jährlich.

Broschüre

Stiftungen an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg in Geschichte und Gegenwart im Jubiläumsjahr 2015

Ansprechpartnerin

Marianna Klescinska
Akademiestraße 6, Zimmer 1.14
Innerer Dienst
Marianna.Klescinska [at] zuv.tu-freiberg.de