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Personalvertretung

Personalrat

Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der für Beschäftigte wichtigen Rechtsvorschriften. Zu unseren Aufgaben gehört es, Anregungen und Beschwerden aufzunehmen und bei der Erledigung beizutragen.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung setzt sich für die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden ein. Dazu gehört die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, der Dienstvereinbarungen und den Tarifverträgen und Beratung bei Problemen.

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Vertretung für Menschen mit Beeinträchtigung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, (§§ 177–180 SGB IX). Sie hat, ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 178 Absatz 1 SGB IX folgend, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Dazu wird sie beratend und helfend tätig.

Zu den Schwerpunkten der Schwerbehindertenvertretung zählen insbesondere:

  • die Überwachung, die Einhaltung und die Durchsetzung der für die Unterstützung schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften gegenüber dem Arbeitgeber
  • die Mitwirkung bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und von Inklusionsmaßnahmen
  • die Etablierung als Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsalltag

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Promovierendenvertretung

Der Promovierendenrat (ProRat, PhD-Rat) vertritt die Interessen aller Doktoranden dieser Universität. 

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