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Allgemein

Dozent

Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla

Verwendbarkeit des Moduls

Diplomstudiengang Geotechnik und Bergbau,
Masterstudiengang Wirtschaftingenieurwesen
Diplo- und Masterstudiengänge BWL

Dauer

1 Semester

Lehrformen

Vorlesung Spezialtiefbau 3:

2 SWS Vorlesung
1SWS Übung

Vorlesung Erdbautechnik:

1 SWS Vorlesung
0 SWS Übung

Spezialtiefbauseminar:

2 SWS Seminar

Fachinformationen

Qualifikationsziele und Kompetenzen

Kenntnisse über Verfahren, Herstellung und Bemessung von Spezialtiefbaukonstruktionen und in Erdbautechnik

Inhalte

Spezialtiefbau
Frost im Baugrund, Konsolidation von Böden, Abdichtungen bei Ingenieurbauwerken, Arten des Erddrucks, Baugrubenverbauten (Bohrpfahlwände, Schlitzwände, usw.), Arten und Bemessung von Ankern, Wasserdichte Baugrubensohlen (Hochdruckinjektionssohlen, Weichgelsohlen), Tunnelvortriebsmaschinen, Mikrotunnelbau, Entwicklung von Spezialtiefbaukonstruktionen im Seminar

Erdbautechnik
Herstellen von Einschnitten und Dämmen, Prüfmethoden für die Verdichtung, Erdbaumaschinen einschl. Leistungsberechnung, Ingenieurbiologische Bauweisen, Hinterfüllen und Überschütten von Bauwerken, Leitungsgräben

Typische Fachliteratur

  • Buja H.-O.: Handbuch des Spezialtiefbaus Werner Verlag
  • Smoltczyk U.(Hrsg.): Grundbautaschenbuch Teil 1-3; Verlag Ernst & Sohn
  • Maidl B., Herrenknecht M., Anheuser L.: Maschineller Tunnelbau im Schildvortrieb; Verlag Ernst & Sohn
  • Eymer at al.: Grundlagen der Erdbewegung

Teilnahmevoraussetzungen

Vertiefte Kenntnisse in Bodenmechanik, Felsmechanik, Ingenieurgeologie und Technischer Mechanik

Zeitaufwand

Der Zeitaufwand beträgt etwa 210 h und setzt sich zusammen aus 75 h Präsenzzeit und 135 h Selbststudium.

Bewertung

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

  • Ausarbeiten einer bei Vorlesungsbeginn bekannt gegebenen Anzahl von Übungsblättern /Belegarbeiten als Vorleistung für die Zulassung zur Prüfung,
  • Bestehen der Klausurarbeit (150 Minuten) - Im ersten Teil der Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen, im zweiten Teil sind Hilfsmittel (aber keine fertigen Programme) erlaubt.

Leistungspunkte

7