Aufgabengebiet
Die Zentrale Beschaffung ist Teil der Universitätsverwaltung, deren Handeln durch zahlreiche Vorschriften des Vergaberechts bestimmt wird. Das sparsame und wirtschaftliche Einsetzen der Haushaltsmittel ist neben der Erteilung von Aufträgen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Auftragnehmer in einem transparenten Wettbewerb das vorrangige Ziel.
Folgende Schwerpunkte gehören zum Aufgabengebiet der Zentralen Beschaffung:
Beschaffungen der Universität aus Haushalts- und Drittmitteln ab 1.000 € netto
NEU ab 04.04.2022: Einreichung Beschaffungsantrag digital über Ticketsystem KIX (siehe Kanzlerrundschreiben D4/4/2022)
Beschaffungsmaßnahmen mit dem Abschluss von Kauf-, Miet-, Leih-, Leasing-, Werk-, Wartungs- und Reparaturverträgen für Liefer-, Dienst- sowie Bauleistungen
Durchführung von formellen Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen sowie für Bauvorhaben national und EU-weit
Vergabe und Abschluss von Rahmenvereinbarungen
Bearbeitung von Großgeräteanträgen
Zollangelegenheiten
Beratungen zur Beschaffung und Vergaberecht
Maßgebend für eine Beschaffung jeglicher Art ist die Beschaffungsrichtlinie der TU Bergakademie Freiberg. Bei Fragen und Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Zentralen Beschaffung gern zur Verfügung.