IDM: Selbstauskunft
Alle Nutzer des IDM können eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten erhalten (siehe §18 SächsDSG).
Für eine Übersicht über diese Daten, ist auf der IDM-Startseite das Feld "Selbstauskunft" auszuwählen.
Es öffnet sich ein neues Fenster, in welchem die gespeicherten Daten zur Person bzw. den Verträgen (z.B. Mitarbeiter oder Student) tabellarisch darstellt sind.
Um vertragsbezogene Daten zu erhalten, muss die entsprechende Drop-Down-Auswahlliste genutzt werden. Standardmäßig ist kein Vertrag ausgewählt.