Rektoratskommission Haushalt
Aufgaben
Die Rektoratskommission Haushalt ist gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rektorates zuständig für Empfehlungen an das Rektorat, insbesondere
- zum Mittelverteilungsmodell und zur Budgetverteilung,
- zu grundsätzlichen Angelegenheiten bzgl. der vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Stellen und Mittel.
Die Empfehlungen werden durch eine Beschlussfassung im Ergebnis einer Abstimmung gegeben. Es gilt eine einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Die Kommission tagt nichtöffentlich. Zu bestimmten Angelegenheiten können beratende, nicht stimmberechtigte Dritte in die Sitzungen eingeladen werden.
Zusammensetzung
Vorsitz
Herr Then, Kanzler
Stimmberechtigte Mitglieder
- die Dekane oder von diesen bestimmte Vertreter
- die Leiter der Zentralen Einrichtungen
- der Dezernent des Dezernates Haushalt
- der Abteilungsleiter Haushaltsangelegenheiten, Dritt- und Sondermittel
- der Mitarbeiter Controlling des Dezernates Haushalt
Außerdem können die weiteren Mitglieder des Rektorats stimmberechtigt an den Sitzungen der Rektoratskommission Haushalt teilnehmen.