Antrag auf Immatrikulation zum Masterstudium
Inhalt
- Zulassungsvoraussetzungen
- Termine und Fristen für ein Masterstudium
- Antrag auf Immatrikulation
- Ansprechpartner
Sie haben ein Bachelorstudium bereits erfolgreich absolviert und wollen das Studium in einem Masterstudiengang aufnehmen? Dann informiert Sie unsere Übersicht über alle Schritte zum Studienplatz.
Internationale Studieninteressenten finden hier Informationen zur Bewerbung für ein Masterstudium. weiter
Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung in einem Masterstudiengang an der TU Bergakademie Freiberg sind in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums sind i.d.R.:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem gleichnamigen Bachelorstudiengang der TU Bergakademie oder
- ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang, der den Zulassungsvoraussetzungen lt. Studienordnung entspricht.
Studierende, die den Bachelor-Abschluss an der TU Bergakademie erworben und hier ihr Master-Studium absolvieren möchten, müssen sich nicht exmatrikulieren lassen und neu einschreiben. Nach dem Bachelor-Studium schreibt das Zulassungsbüro auf Antrag im Rahmen der Rückmeldefristen in den gewünschten Master-Studiengang ein.
Die erbrachten Leistungen externer Bewerber werden zuerst vom jeweiligen Prüfungsausschuss der TU Bergakademie auf Gleichwertigkeit geprüft. Diese Prüfung kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen und somit auch die Rückmeldung auf die Bewerbung.
Termine und Fristen für ein Masterstudium
Nicht alle Masterstudiengänge beginnen zum Wintersemester bzw. zum Sommersemester. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Studiengangsübersicht.
Immatrikulationsantrag für ein Masterstudium:
- für das Sommersemester bis 15.03. d. J.
- für das Wintersemester bis 15.09. d. J.
Ausführliche Informationen zu den für internationale Studieninteressenten geltenden Fristen. weiter
Antrag auf Immatrikulation
Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs liegt noch nicht vor
Wenn Sie bei der Stellung eines Immatrikulationsantrages für ein Masterstudium ihr Bachelorstudium gerade erst abschließen und das Abschlusszeugnis sowie die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegen haben, fügen Sie dem Immatrikulationsantrag eine Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bei. Diese Bescheinigung stellt Ihnen das Studierendenbüro bzw. das Prüfungsamt der Hochschule aus. Die beglaubigte Kopie Ihres Bachelor-Abschlusszeugnisses und die Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie spätestens zum Ende des Rückmeldezeitraumes Ihres ersten Semesters im Masterstudiengang an der TU Bergakademie nachreichen.
Ansprechpartner
Für Fragen der Registrierung und Einschreibung (Immatrikulation) stehen die Mitarbeiterinnen im Zulassungsbüro bereit:
Telefon +49 3731 39-3535, -3912