Leistungsstipendium der TU Bergakademie Freiberg
Spitzenförderung für Spitzenschüler
Bewirb dich für das Leistungsstipendium* an der TU Bergakademie Freiberg!
Die TU Bergakademie Freiberg fördert besonders leistungsstarke und engagierte SchülerInnen.
U.a. werden hierfür vom Verein Freunde und Förderer e.V. der TU Bergakademie Freiberg Leistungsstipendien vergeben.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Studienanfänger der TU Bergakademie Freiberg mit einer Abiturnote von 1,8 (oder besser) derzeit in folgenden Studiengängen:
- Bachelor Internet der Energie: Data Science und Internet of Things für die Energiewirtschaft
- Diplom Keramik, Glas- und Baustofftechnik
- Diplom Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie
Wie wird gefördert?
- Wohnen in einer gemeinsamen WG im Studentenwohnheim in Freiberg
- Essen in der Mensa
- Betreuung durch Mentoren
- Gegenwert insgesamt bis zu 500 Euro pro Monat!
Wie lang wird gefördert?
- in der Regel vom 01.10 bis 30.09.
- eine Förderperiode = 12 Monate > mehrere Förderperioden möglich
- angestrebt über den gesamten Zeitraum
der Regelstudienzeit, bei Bewerbung um Verlängerung
Wie bewerbe ich mich?
Der Bewerbungszeitraum für das Leistungsstipendium zum Wintersemester 2020/21 wird in Kürze bekanntgegeben.
Mit Beginn des Bewerbungszeitraums werden die Online Bewerbungsformulare für Erstbewerber und Folgebewerber an dieser Stelle veröffentlicht.
Unter folgenden Links finden Sie die Ordnungen zur Vergabe des Leistungsstipendiums:
- Ordnung zur Förderung von Studienanfängern an der TU Bergakademie Freiberg (Leistungsstipendium)
- Ordnung über die Auswahlkommission zum Leistungsstipendium
Ansprechpartner
Diana Giersch
Sekretariat Prorektorat für Bildung
Akademiestraße 6, 09599 Freiberg, Zimmer 1.06
Telefon +49 3731 39 - 2583
Leistungsstipendiumzuv [dot] tu-freiberg [dot] de
* Vergabe durch den Verein Freunde und Förderer e.V. der TU Bergakademie Freiberg. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewerbung eröffnet keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt des Stipendiums. Die Bewerbung auf einen Studienplatz ist gesondert erforderlich.