Ausgewählte Förderprogramme
EXIST-Forschungstransfer
Förderphase I - Ziele
- Weiterentwicklung von potentialträchtigen Forschungsergebnissen und Überführung in forschungsbasierte Gründungen
- Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit
- industrienahen Prototypen entwickeln
- Entwicklungsrisiko beachten
- Businessplan ausarbeiten und Unternehmensgründung
- Antragsverfahren mit Expertenjury
Wer wird gefördert?
- Forscherteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Antragsteller ist die Hochschule)
- maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen + eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
Wie wird gefördert?
- Dauer 18 Monate (für hochinnovative und besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben im Einzelfall Laufzeit von 36 Monaten)
- Personalkosten für maximal vier Personalstellen
- Sachkosten bis zu 250.000 €
- Übertragung der IP und der angeschafften Gegenstände nach Ende der Projektlaufzeit zu gründerfreundlichen Konditionen
- Anträge sind jeweils zum 31.01. und 31.07. beim Projektträger Jülich (PtJ) über SAXEED einzureichen
EXIST-Gründerstipendium
Ziele
- innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen
- von der Geschäftsidee zur Erstellung eines Businessplans
- Entwicklung marktfähiger und innovativer Produkte/ Dienstleistungen
- gezielte Vorbereitung der Gründung
- Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf eine Anschlussfinanzierung
Voraussetzungen
- klare Alleinstellungsmerkmale & gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- Antrag, Mentor, Arbeitsplatz durch Hochschule
- projektbegleitende Gründungsbetreuung durch Gründungsnetzwerke
- Gründung darf nicht vor Projektbeginn erfolgt sein
- Anträge jederzeit möglich, beim Projektträger Jülich (PtJ) über SAXEED einzureichen
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Hochschule ist Antragsteller)
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden aus der Hochschule möglich)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- max. drei Teammitglieder (ein techn. Mitarbeiter mit Berufsausbildung oder ein Absolvent bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus der Hochschule möglich)
Wie wird gefördert?
- Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderzeitraum von einem Jahr
- Sicherung des Lebensunterhaltes über Stipendium:
- 1.000 € pro Monat für Studierende
- 2.000 € pro Monat für technischer Mitarbeiter
- 2.500 € pro Monat für Absolventen
- 3.000 € pro Monat für promovierte Gründer
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben: 10.000 € bei Einzel- / max. 30.000 € bei Teamgründungen
- zusätzlich 5.000 € für Beratungs- / Coachingleistungen
SAB-Technologiegründerstipendium
Ziele
- Unterstützung der Gründung junger, innovativer Unternehmen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen im Freistaat Sachsen
- Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen
Voraussetzungen
- Gründungsvorhaben muss Hauptgeschäftsgrundlage sein
- technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschl. Fertigung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll oder
- neuartige innovative Dienstleistungen mit hohem Kundenutzen und deutlichen Alleinstellungsmerkmalen am Markt
Wer wird gefördert?
- Studierende & Absolventen bis zehn Jahre nach Verlassen der Hochschule
- zwei - drei Teammitglieder mit Wohnsitz in Sachsen
Wie wird gefördert?
- Die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich durch die Gewährung eines personengebundenen Stipendiums
- Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderzeitraum von einem Jahr
- Sicherung des Lebensunterhaltes über Stipendium:
- 1.000 € pro Monat für Studierende
- 2.000 € pro Monat für technischer Mitarbeiter
- 2.500 € pro Monat für Absolventen
- 3.000 € pro Monat für promovierte Gründer
- Keine Sachausgaben

Andre Uhlmann
Standortleiter | Gründerberater
Telefon +49 3731 39-3887
Fax +49 3731 39-14884
andre [dot] uhlmanntu-freiberg [dot] de