Informationen zu Vertragsabschlüssen
Inhalt
Auf diesen Seiten möchten wir Sie über die verschiedenen möglichen Formen von Hochschulvereinbarungen und -kooperationsverträgen informieren. Die hier aufgeführten Hinweise gelten nach Absprache mit dem Justiziariat der TU Bergakademie als gültig und sollen Ihnen beim Abschluss einer neuen Vereinbarung oder Kooperation behilflich sein.
Arbeitshilfen/Leitfäden und Mustervereinbarungen finden Sie übrigens im Intranet unter https://tu-freiberg.de/international/formulare#intern !
Letter of Intent (LoI)
Ein LoI ist nicht rechtsbindend!
Ein LoI sollte die folgende Punkten beinhalten:
- eine Zusammenfassung bisheriger Gesprächsergebnisse
- ein Zeitplan weiterer, geplanter Gespräche
- Benennung künftiger Gesprächspartner, ggf. weitere Ansprechpartner
- Wichtig: Hinweis über die fehlende Rechtsbindung des LoIs (da es sich hier ausschließlich um eine offene Interessensbekundung eines zukünftigen Zusammenarbeit handelt)
Memorandum of Understanding (MoU)
Ein MoU ist nicht rechtsbindend.
- Rubrum mit Benennung beider Verhandlungspartner (inkl. Schriftzug "vertreten durch" - analog zu Unterzeichnenden)
- Zusammenfassung bisheriger Gesprächsergebnisse
- Zeitplan weiterer, geplanter Gespräche
- Benennung künftiger Gesprächspartner, ggf. weitere Ansprechpartner
- Wichtig: Hinweis über die fehlende Rechtsbindung des MoUs (da es sich hier ausschließlich um eine offene Absichtserklärung für eine zukünftige Zusammenarbeit handelt)
- Laufzeitregelung sowie Hinweise zur Aufhebung des MoUs
(Hochschul-) Kooperationsvertrag (klassisch)
Ein klassischer Kooperationsvertrag ist immer rechtsbindend!
- Rubrum (Kopfzeile mit beiden Vertragspartnern >> analog zu Unterzeichnenden Vertragspartnern)
- Präambel (Bezug auf Vorgespräche) inkl. Ansprechpartner
- Hauptteil (Grund und Ziel des Vertrages)
- Beendigungs- und Übergangsbestimmungen
- Schlussbestimmungen (Anfertigungen, Vertragsschluss/Zeitraum des Vertrages, Rechtsschutz und anwendbares Recht (!), Hauptleistung in Deutschland oder im Ausland >> entsprechend anwendbares Recht!
- Auflistung von Einzelprojekten (ggf. mit Unterschrift)
- als Zusatz zum Vertrag sichtbar machen (entsprechend gleiche Gültigkeit!)
Doppelpromotionsprogramme
Informationen zum Thema internationale Doppelpromotionsprogramme finden Sie auf der Webseite der Graduierten- und Forschungsakademie.