Allgemeine Gleichstellungsförderung
Auf Beschluss der Rektoratskommission für Diversity, Gleichstellung und Inklusion (RK DGI) wird es jährlich zwei Antragstermine geben: Die Fristen zur Einreichung von Anträgen für Gleichstellungsmaßnahmen sind jeweils der 28. Februar und der 31. August.
Gefördert werden z.B.:
- Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit
- Projekte zur gezielten Karriereförderung junger Wissenschaftlerinnen (Erfolgsteam o.ä.)
- Veranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (Wissenschaftliche Tagungen werden aus diesem Fonds nicht gefördert!)
- Maßnahmen zur Gewinnung von Abiturientinnen für MINT-Fächer
Den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Gleichstellungsmaßnahmen können Sie hier einsehen.
Das Antragsformular steht als PDF-Formular zum Download zur Verfügung.
Anträge sind an das Rektorat - Büro des Rektors - zu senden.
In begründeten Bedarfsfällen können jedoch auch außerhalb der genannten Frist Anträge eingereicht werden.