Promotion & Habilitation
Promotionsordnung und Absichtserklärung
Die für die Promotion notwendige Ordnung und Absichtserklärung stehen unter den folgenden Links zur Verfügung:
Anmeldung Doktoranden/Absichtserklärung
Anmeldung Doktoranden/Absichtserklärung englisch
Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung erschienen am 06.12.2018
Weiterhin gilt es folgende fakultätsinterne Papiere zu beachten:
Vorgaben der strukturierten Doktorandenausbildung
„Merkblatt für das Anfertigen einer publikationsbasieren Dissertationsschrift an der Fakultät 4“
Information sheet for preparing a publications-based
dissertation in Faculty 4
Habilitation
Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für selbstständige Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung).
Um habilitieren zu können, muss man den Doktorgrad erworben haben und eine wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion in dem Fachgebiet nachweisen, für das die Habilitation angestrebt wird.
Nach einer erfolgreichen Habilitation wird der Grad eines habilitierten Doktors der entsprechenden Fakultät verliehen. Der Doktorgrad erhält den Zusatz „habil.“.
Die Rechtsgrundlage für die Habilitation ist die Habilitationsordnung vom 22.05.2001 in Verbindung mit der Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung vom 21.04.2005.
GraFa
Die Graduierten- und Forschungsakademie (GraFA) ist die zentrale Einrichtung für die Promovierenden und Habilitierenden der TU Bergakademie Freiberg.
Schwerpunkte der Arbeit reichen von der Bearbeitung der administrativen Belange von Promotion und Habilitation bis hin zur Weiterbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.