Privatrecht I
In der Veranstaltung werden unter anderem das Zustandekommen von Verträgen, die Geschäftsfähigkeit, die Stellvertretung, die Anfechtung,das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsstörungen im Schuldverhältnis,Grundzüge des Eigentums-und Besitzrechts,der bereicherungsrechtliche Anspruch sowie die unerlaubte Handlung behandelt.
Informationen zu den Inhalten, Vorlesungsunterlagen und Prüfungen werden grundsätzlich in der ersten Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Modulbeschreibung: Grundlagen des Privatrechtes