Datenschutz
Personenbezogene Daten
Auf Websites sind die personenbezogenen Daten ein wichtiges rechtliches Thema. Grundsätzlich hat jeder das Recht zu entscheiden, ob sein Bild, seine Kontaktangaben usw. veröffentlicht werden. Hierfür bedarf es im Grunde einer schriftlichen Einwilligung.
Jeder Redakteur muss sich vor einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf der Webseite bei den betroffenen Personen erkundigen, ob diese damit einverstanden ist. Eine Verletzung des Datenschutzes kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Veröffentlichung von Daten ehemaliger Mitarbeiter
Wenn ein Mitarbeiter die Universität verlässt, so ist darauf zu achten, dass seine personenbezogenen Daten auf den Webseiten [z.B. vom Institut] entfernt werden. Zulässig ist die weitere Veröffentlichung nur dann, wenn eine entsprechende Einwilligung des ehemaligen Mitarbeiters vorliegt.
- Siehe auch: Umgang mit Daten ehemaliger Mitarbeiter (Quelle: Zendas)
Bilder im Webauftritt
Es müssen bei der Verwendung von Bildmaterial auf den Webseiten die folgenden Punkte beachtet werden:
- Recht am eigenen Bild
Fotos dürfen nur mit Genehmigung der Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden. - Urheberrecht des Fotografen
Jeder Ersteller eines Fotos oder einer Grafik ist der Urheber dieses Werkes und entscheidet damit über die Nutzung. - Nutzungsrechte
Man kann i.d.R. vom Urheber nur Nutzungsrechte für bestimmte Zwecke erhalten. Die Art der Verwendung muss im Vorfeld geklärt werden.
Einwilligung zur Veröffentlichung des persönlichen Fotos im Webauftritt der TU Bergakademie Freiberg
Der Webauftritt sieht die Möglichkeit zur Veröffentlichung eines Fotos des Mitarbeiters als Ansprechpartner/Kontakt vor. Durch die Veröffentlichung soll interessierten Personen eine Kontaktaufnahme ermöglicht werden.
Die Veröffentlichung des persönlichen Fotos im Internet bedarf der Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters (§ 22 Kunsturhebergesetz, Recht am eigenen Bild). Für Mitarbeiter, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben, wird auf Kosten der Universität ein Foto angefertigt. Das Foto wird durch eine von der Universität beauftragte Person angefertigt.