Coronavirus – Information der Hochschulleitung
Die seit 2020 herrschende weltweite Pandemie stellt unsere Universität vor große Herausforderungen. Von März bis Oktober 2020 befand sich die TU Bergakademie im Standby-Betrieb, teilweise mit hybriden Lehrformaten im Sommersemester 2020 und zu Beginn des Wintersemesters 2020/21. Die Infektionszahlen erforderten eine Campusschließung von Dezember 2020 bis Juni 2021. Das Pandemiegeschehen wird uns weiter begleiten und den Universitätsbetrieb beeinflussen. Aktuell planen wir das Sommersemester 2022 als Präsenzsemester.
Informationen für den Universitätsbetrieb unter den Pandemiebedingungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Informationen für:
Bitte informieren Sie sich bei Fragen zunächst auf der Homepage. Sollten Sie dort nicht fündig werden, schreiben Sie eine Mail an: coronaschutzbeauftragtezuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Aktuelle Informationen:
- Rektorrundschreiben zum Start in das Sommersemester 2022 zum Download
- Mobile Arbeit ist wieder nach der „Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit“ zu beantragen
- SARS-CoV-2-Hygienekonzept vom 3. April 2022
Hinweise:
Die Gebäude der TUBAF sind wieder geöffnet und auch ohne Dienst- bzw. Studierendenausweis zugänglich.
Das Schnelltestzentrum des Studentenwerks in der Neuen Mensa bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Bitte nutzen Sie bei Bedarf die anderen Testangebote in der Stadt Freiberg.
Informieren Sie sich gerne über die aktuellen Impfangebote des Freistaats Sachsen.
Bitte schützen Sie sich und andere
- durch Kontaktvermeidung,
- durch Einhaltung der AHAL-Regel und
- durch umsichtiges Verhalten (z.B. durch Tragen der Masken auch außerhalb der Gebäude, Verzicht auf persönliche Treffen und Zusammenkünfte).
Weitere Verhaltenstipps des RKI finden Sie hier.
Maßnahmen zum Start in das Sommersemester
Auf Basis der Arbeitsschutzverordnung des Bundes, in der die Arbeitgeber verpflichtet werden, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und individuelle Maßnahmen zum Infektionsschutz für die Beschäftigten zu treffen und auf Basis von § 82 Abs. 2 SächsHSFG, wonach der Rektor die Ordnung in der Hochschule wahrt und das Hausrecht ausübt, gelten ab dem 3. April 2022 bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Die Universitätsleitung empfiehlt den Beschäftigten und Studierenden auch weiterhin auf allen Verkehrsflächen der Universität eine FFP2-Maske zu tragen.
- In Hörsälen, Großraumbüros sowie Laboren und Werkstätten der Universität besteht für Studierende und für Beschäftigte eine FFP2-Maskenpflicht, sofern keine Ausnahmeregelung auf Grund von anderslautenden Arbeitsschutzregeln greifen. Vortragende in Lehrveranstaltungen sind bei Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,50 m zum nächsten Teilnehmenden von der Maskenpflicht entbunden.
- Beschäftigte erhalten weiterhin zwei Selbsttests pro Woche sowie FFP2-Masken zur Verfügung. Die Selbsttests sind bis zu zweimal wöchentlich unentgeltlich im Institutssekretariat des IEC (Reiche Zeche) und in der Poststelle in der Akademiestraße 6 erhältlich.
- Für Präsenzveranstaltungen an der Universität besteht nunmehr keine Pflicht zur Vorlage eines Impf- Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel). Es wird weiterhin dringend empfohlen, sich vor der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen selbst mit einem Schnelltest zu testen oder testen zu lassen.
- Arbeitgeberseitig wird den Vorgesetzten empfohlen, bei positiven Testergebnissen die unmittelbaren Kontakte aufzufordern, sich täglich zu testen und nahen Kontaktpersonen (z. B. selber Arbeitsraum, Zusammenarbeit.) mobile Arbeit (soweit die Arbeitsaufgaben dies zulassen) zu ermöglichen.
Gefährungsbeurteilungen
Für die vorzunehmenden ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen haben die Stabstelle Arbeitssicherheit und das Dezernat für Personalangelegenheiten Muster-Gefährdungsbeurteilungen für die Bereiche Großraumbüro (ab 3 Personen), Labore und Werkstätten sowie Hörsäle erstellt, die als Grundlage in Ihrem Bereich genutzt werden.
Die Musterdokumente sind von jedem Verantwortlichen individuell an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Bei Abweichungen von der Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske auf Grund von anderen Gefährdungsbeurteilungen sind diese der Stabsstelle Arbeitssicherheit zu melden und zu begründen.
Erkrankte und Verdachtsfälle
Im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus oder bei Kontakt zu Infizierten bitten wir Beschäftigte weiterhin den/die Vorgesetzte/n und das Dezernat Personalangelegenheiten (personaleinzelzuv [dot] tu-freiberg [dot] de) zu informieren.
Studierende melden sich bei einer Infektion bitte weiterhin im Studierendenbüro per E-Mail studierendenbuerozuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Sollten Sie als Vorgesetzte/r Kenntnis von einem Infektionsfall im Kreise Ihrer Mitarbeitenden erlangen, geben Sie diese Information bitte ebenfalls unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen direkt an das Personaldezernat weiter.
Informationen zur Absonderung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus finden Sie im Infoblatt des Staatsministeriums.
Aktuelles
Terra mineralia und Krügerhaus öffnen ab dem 1. Februar wieder für Besucherinnen und Besucher

