Meldeadressen
Sie haben sich infiziert?
Umgehend schriftliche Meldung an die TU
- Mitarbeiter: personaleinzel
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
- Studierende: studierendenbuero
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Meldung an Gesundheitsamt Mittelsachsen
Wenn Sie Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder ein begründeter Verdacht besteht, melden Sie sich unverzüglich auch beim Gesundheitsamt Mittelsachsen. Nutzen Sie dafür das Corona-Kontaktformular und senden Sie es per E-Mail an infektionsschutzlandkreis-mittelsachsen [dot] de
Es wird geprüft, ob eine Isolation erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich zudem telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung und klären Sie das weitere Vorgehen ab.
Sie haben darüber hinaus grippeähnliche Symptome?
Hatten Sie zusätzlich bis zu 14 Tage später grippeähnliche Symptome mit Husten, Fieber und Atemnot?
Kreiskrankenhaus kontaktieren
Bitte nehmen Sie umgehend telefonischen Kontakt mit dem Kreiskrankenhaus Freiberg auf:
- Telefon: 03731 77-2312
Die Ärzte vor Ort sagen Ihnen, wie es weitergeht.
TU kontaktieren
Bleiben Sie in jedem Fall den Universitätsräumen fern und melden sich telefonisch bzw. elektronisch:
- Mitarbeiter: 03731 39-2631 | personaleinzel
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
- Studierende: studierendenbuero
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Haben Sie z.B. wegen Sprachbarrieren Kontakt-Schwierigkeiten?
Sollten Sie insbesondere wegen sprachlichen Barrieren Schwierigkeiten haben, Kontakt zu einem Arzt oder dem Gesundheitsamt Mittelsachsen aufzunehmen, stehen wir Ihnen am Internationalen Universitätszentrum (IUZ) zur Verfügung:
- Montag bis Freitag: 08:30 – 16:30 Uhr
- Telefon: 0176 76 42 80 76
Generelle Hinweise
Bescheinigungen nur elektronisch bzw. postalisch übermitteln
Übermitteln Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (ärztliche Bescheinigungen) unbedingt auf elektronischem (abfotografiert oder eingescannt) oder postalischem Weg und geben Sie diese nicht persönlich in der Hochschule ab.
Über Isolierungsmaßnahmen informieren
Sollte bei Ihnen eine 14tägige stationäre oder häusliche Isolation angeordnet bzw. empfohlen werden, ist in jedem Fall die TU Bergakademie Freiberg schnellstmöglich über Isolierungsmaßnahmen zu informieren:
- Mitarbeiter: personaleinzel
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
- Studierende: studierendenbuero
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de
Stationäre Isolation (Krankenhausaufenthalt):
In einem solchen Fall erhalten Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Liege- bzw. Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus; Beschäftigte der TU Bergakademie Freiberg erhalten Entgeltfortzahlung.
Häusliche Isolation:
Es wird geprüft, ob Beschäftigte der TU Bergakademie Freiberg ihre arbeitsvertraglichen Aufgaben auch bei häuslicher Isolation im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin erfüllen können; während dieser Zeit wird das Gehalt bzw. die Vergütung unverändert weitergezahlt. Studierende in häuslicher Isolation gelten für diesen Zeitraum als krankgeschrieben.
Generelle Hilfe oder Fragen
Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zu „Corona in Freiberg“, dann können Sie sich auch hierhin wenden:
- Notfall-Hotline: 03731 273-333
- Bürger-Telefon: 03731 273-888