Coronavirus – Information der Hochschulleitung
Die seit 2020 herrschende weltweite Pandemie stellt unsere Universität vor große Herausforderungen. Von März bis Oktober 2020 befand sich die TU Bergakademie im Standby-Betrieb, teilweise mit hybriden Lehrformaten im Sommersemester 2020 und zu Beginn des Wintersemesters 2020/21. Die weiter steigenden Infektionszahlen erforderten eine Campusschließung seit Dezember 2020, die bis einschließlich 31. März andauern wird. Auch 2021 wird uns die Corona-Pandemie weiter begleiten, den Universitätsbetrieb beeinflussen und Herauforderungen an neue Formate für die Lehre, Forschung, den wissenschaftlichen Austausch sowie Veranstaltungen stellen.
Informationen für den Universitätsbetrieb unter den Pandemiebedingungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Informationen für:
Aktuelle Informationen des Rektors, Stand: 24. Februar 2021
- "Corona-Regelungen für die TU Bergakademie Freiberg (TU BAF) bis vorerst 14.03.2021 verlängert, zum Download
Bisherige Rektorinformationen
Archiv Rektorinformationen
- Aus Anlass der sächsischen Coronaschutzverordnung vom 12. Februar 2021 wird die Schließung des Campus (mit Ausnahme von Prüfungen) bis zum 31. März fortgesetzt.
- Die in der Rektoranweisung vom 10. Dezember 2020 und der Senatsentscheidung vom 11. Dezember 2020 getroffenen Regelungen gelten bis auf Weiteres uneingeschränkt fort.
- SARS-CoV-2-Hygienekonzept vom 12. Februar 2021
- Hygienemaßnahmen Prüfungen vom 12. Februar 2021
- Formblatt Verhaltens- und Hygieneregeln bei der Durchführung von Prüfungen vom 10. Februar 2021
- Hygienemaßnahmen für die Arbeit in Büro- und Laborräumen vom 12. Februar 2021
- Handreichung für Studierende zur Durchführung von Prüfungen im WS 20/21 vom 10 Februar 2021
- Ergänzende Regelungen für die TU Bergakademie Freiberg – ab 10.12.2020 keine Präsenzveranstaltungen mehr
- Ergänzende Regelungen für die TU Bergakademie Freiberg ab 1. Dezember 2020
- Rektorinformation zu Präsenzlehre, Prüfungen und mobile Arbeit vom 10. November 2020
- Rektoranordnung zu den Pandemiebedingten Regelungen für die Universität ab 04. November
- Rektorinformation mit dringender Aufforderung zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom 9. Oktober
- Hygienemaßnahmen Präsenzlehre vom 22. Oktober
- Rektoranordnung zu Präsenzveranstaltungen während der Coronazeit vom 17. August
- Rektoranordnung zum Arbeitszeitrahmen und der Zeiterfassung vom 29. Juni
- Änderung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 29. Juni
- Rektoranordnung Corona vom 12. Juni
- Rektoranordnung Besucher vom 23. Juni
- Wenn Sie zwingend notwendige Besuche von externen Besuchern/Nichtuniversitätsangehörigen an der TU Bergakademie Freiberg empfangen sollten, füllen Sie bitte dieses Formular (Englische Version) aus und schicken Sie es an referent
zuv [dot] tu-freiberg [dot] de. Das Formular sollte aufgrund der Ausführungen zum Datenschutz zweiseitig ausgedruckt werden! (Soweit ein mit dem Landratsamt (Gesundheitsamt) abgestimmtes Konzept eine Vorlage für die Erfassung der Kontaktdaten beinhaltet, muss das universitätsinterne Formular nicht zusätzlich ausgefüllt werden.)
- Neuer Ablauf Akademisches Jahr
Aufenthalt an der Universität
Mit dem fortschreitenden Infektionsgeschehen sind alle Mitglieder der TU Bergakademie Freiberg sowie Gäste verpflichtet, sich auf dem Campus der Universität nur mit einem korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder OP-Maske) aufzuhalten. Die Maskenpflicht gilt in allen Räumen (Lehrräume, Hörsäle, Büros etc.) und den allgemeinen Verkehrsflächen (wie Fluren, Foyers, Sanitäranlagen, Kopierräumen, Aufzügen).
Die Masken dürfen nur abgenommen werden, wenn:
- Ein Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 200 cm eingehalten wird,
- Personen sich allein in einem geschlossenen Raum befinden, der nicht zu den Verkehrsflächen (Aufzüge, Treppenhäuser etc.) gehört,
- Mehrere Personen sich in einem Raum – der regelmäßig gelüftet wird – aufhalten, pro Person eine Fläche von mindestens 10 m² zur Verfügung steht und der Mindestabstand von 200 cm ständig eingehalten wird.
Den Beschäftigten, die Masken tragen müssen, ist Gelegenheit zu geben, in regelmäßigen Abständen die Maske unter den oben genannten Bedingungen abzunehmen.
Bitte schützen Sie sich und andere auch darüber hinaus
- durch Kontaktvermeidung,
- durch Einhaltung der AHAL-Regel und
- durch umsichtiges Verhalten (z.B. durch Tragen der Masken auch außerhalb der Gebäude, Verzicht auf persönliche Treffen und Zusammenkünfte).
Regelungen vom Bund, Land Sachsen, LK Mittelsachsen, RKI
Links
- Coronamaßnahmen in Sachsen ab 15. Februar
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (27. Januar 2021)
- Regelungen des Landkreises Mittelsachsen (15. Januar 2021)
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- lnformationen für Einreisende nach Sachsen
- Fallzahlen und Grafiken zu Corona in Sachsen (mdr)
- Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts
- Hygiene-Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen des Auswärtigen Amtes
- Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Downloads
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) (12. Februar 2021)
- Hinweise für die Bediensteten der Landesverwaltung zum Thema Corona (22. Januar 2021)
- Corona-Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende (4. Februar 2021)
Aktuelles

Zusammengefasst: Folgende Corona-Regelungen gelten für die TU Freiberg im Februar
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