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Research Projects
Aktuelle Meldungen
DFG-Förderatlas 2012: Bergakademie stark im Profil und bei Drittmitteln weiterVeranstaltungen
Forschungsprojekte
Vertragsgestaltung
Die Abteilung Forschungsangelegenheiten des Dezernates 2 (D2.2) ist für die Erarbeitung, Bearbeitung und Prüfung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere Forschungsaufträge und Forschungskooperationen. Für die vertragliche Fixierung der Zusammenarbeit stehen Musterverträge zur Verfügung, die rechtzeitig in die Vertragsverhandlungen (schon mit Angebotsabgabe) eingebracht und nach Möglichkeit genutzt werden sollten. Eine Hochschule unterliegt rechtlichen Besonderheiten, die in den Musterverträgen berücksichtigt worden sind. In den Musterverträgen können selbstverständlich Änderungen vorgenommen werden. Solche individuell veränderten Verträge müssen auf der Grundlage der wesentlichen inhaltlichen Bausteine der Musterverträge gestaltet werden. Bei der Abstimmung von Vertragsinhalten mit den Partnern sollte D2.2 frühzeitig einbezogen werden. Die Nutzung von Verträgen der Vertragspartner führt in der Regel zu zusätzlichem Verhandlungsaufwand, wodurch Zeitverzögerungen beim Vertragsabschluss auftreten können. Die Verträge werden rechtsverbindlich vom Kanzler der TU Bergakademie Freiberg unterschrieben. Voraussetzung für die rechtsverbindliche Unterzeichnung durch den Kanzler ist das Vorliegen der Drittmittelanzeige - jeder Vertrag und jede Drittmittelanzeige sind zuvor vom Projektleiter zu unterzeichnen.
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