Schriftzug: Technische Universität Bergakademie Freiberg

Anfragen zur Stiftung

FAQ 


Wer kann Stifter werden?

Stifter kann jede natürliche und juristische Person werden.

 

Wie wird man Stifter?

Stifter wird man durch eine Zuwendung zum Stiftungsvermögen.

Um Stifter zu werden, genügt es, wenn Sie die Absichtserklärung an den Vorsitzenden des Vorstandes der Stiftung (den Rektor) senden oder in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass Sie beabsichtigen, sich finanziell an der Stiftung zu beteiligen. Bitte geben Sie dabei auch an, mit welcher Summe Sie sich am Aufbau der Stiftung beteiligen würden.

 

Wann wurde die Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ gegründet?

Die Gründung der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ sollte ursprünglich am 26. August 2002, dem 300. Gründungstag der "Stipendienkasse" (einer Vorläufereinrichtung der TU Bergakademie Freiberg) erfolgen. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe konnte die Gründung der Stiftung jedoch erst am 15. November 2002 erfolgen.

 

Warum wurde die Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ gegründet?

Die TU Bergakademie Freiberg kann für die Absicherung einer langfristigen Entwicklung der Universität nicht allein auf die Finanzierung aus dem Staatshaushalt bauen. Die perspektivische Entwicklung des Steueraufkommens wird voraussichtlich weiter zurückgehen, so dass die Universitäten generell zunehmend auf „eigene“ Mittel angewiesen sein werden. Die TU Bergakademie Freiberg hat sich bereits seit längerer Zeit mit dieser Problematik auseinandergesetzt und verschiedene zukunftsträchtige Finanzierungsmög­lichkeiten geprüft. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass mit der Gründung einer Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ eine geeignete Möglichkeit geschaffen wird, die es der Universität – unabhängig von öffentlichen Budgets – erlaubt, neue, zukunftsorientierte Initiativen zu ergreifen und umzusetzen. Auch wenn die Stiftung nicht sofort wirksam werden kann, sondern ihr Aufbau als langfristiger Prozess anzusehen ist, muss schon heute mit dieser Maßnahme ein Grundstein für die Zukunft unserer Universität gelegt werden.

Mit der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ soll langfristig ein Stiftungskapital aufgebaut werden, dessen Erträge zugunsten von Forschung und Lehre an der TU Bergakademie Freiberg eingesetzt werden können. Die Stiftung soll insbesondere Unterstützung bei der personellen Absicherung von Lehre und Forschung sowie der dafür erforderlichen räumlichen und materiellen Ausstattung gewähren. Das beinhaltet auch eine Erweiterung und Weiterentwicklung des Studien- und Fortbildungsangebotes, eine Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers sowie eine verstärkte Internationali­sierung der Universität.

 

Wofür sollen die Stiftungsmittel verwendet werden?

Die Stiftungsmittel sollen zur Förderung von Forschung und Lehre an der TU Bergakademie Freiberg eingesetzt werden. Sie sollen u. a. für folgende Zwecke verwendet werden:

    1. Unterstützung bei der personellen Absicherung der Lehre
    1. Unterstützung bei der personellen Absicherung der Forschung
    1. Unterstützung bei der Gewinnung von Wissenschaftlern anderer Einrichtungen sowie von Spezialisten aus der nationalen und internationalen Wirtschaft
    1. Unterstützung bei der Sicherung der für Lehre und Forschung erforderlichen materiellen und räumlichen Ausstattung

Grundsätzlich gehen wir jedoch bei der geplanten Stiftung auch von der Idee aus, den Bedürfnissen der Stifter hinsichtlich des Stiftungszwecks entgegenzukommen. Aus diesem Grund haben wir unsere Stiftung als „Satellitenmodell“ entwickelt, um diesbezüglich Flexibilität zu erhalten. Beispielsweise könnte eine „Unterstiftung“ die Institute begünstigen, die eine ganz bestimmt Branche in Lehre und Forschung vertiefen. Andere Stifter möchten ganz bestimmte Einzelinstitute oder z. B. die Weiterbildung unterstützen. Andere wiederum möchten Ihrer Stiftung einen bestimmten Namen geben. Alle diese Möglichkeiten möchten wir unseren Stiftern eröffnen.

 

Welchen Einfluss hat ein Stifter auf die Verwendung der Mittel?

Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen entscheidet der Vorstand der Stiftung. Die Stifter haben ab einem in der Satzung festgelegten Stiftungsbetrag indirekten Einfluss auf die Verwendung der Mittel über den Vorsitzenden des Stiftungsrates, der ebenfalls Mitglied des Vorstandes ist.

Gleichzeitig besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Stifter direkt bestimmen, für welchen Zweck die Erträge aus seinem Stiftungsbeitrag verwendet werden. Aus diesem Grund wurde für die Stiftung das „Satellitenmodell“ entwickelt, um eine entsprechende Flexibilität zu gewährleisten. Beispielsweise könnte eine „Unterstiftung“ die Institute begünstigen, die eine ganz bestimmt Branche in Lehre und Forschung vertiefen. Andere Stifter möchten ganz bestimmte Einzelinstitute oder z. B. die Weiterbildung unterstützen. Andere wiederum möchten Ihrer Stiftung einen bestimmten Namen geben. Alle diese Möglichkeiten stehen unseren Stiftern offen.

 

Verpflichtet eine einmalige Spende für die Stiftung zu weiteren Zahlungen?

Nein. Ein Stifter kann sowohl einmalig als auch mehrmals der Stiftung eine Zuwendung zukommen lassen.

 

Handelt es sich bei der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ um eine „verzehrende Stiftung“ oder um eine von den Erträgen lebende Stiftung?

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden grundsätzlich die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verwendet.

 

Was ist eine „nichtsrechtsfähige Stiftung“ und warum ist die Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ eine solche?

Eine „nichtrechtsfähige Stiftung“ wird in die Verwaltungsorganisation eines rechtsfähigen Trägers – des Treuhänders – eingegliedert. Im Fall der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ ist der Treuhänder die TU Bergakademie Freiberg.

Die Satzung der Stiftung sieht vor, dass die „nichtrechtsfähige Stiftung“ in eine „rechtsfähige Stiftung“ gewandelt werden kann.

 

Wer ist der Ansprechpartner für die Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“?

Ansprechpartner für die Stiftung ist der Rektor der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, der gleichzeitig Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ ist.

Dem Vorstand der Stiftung gehören lt. Satzung jeweils das Rektoratskollegium der Universität, ein vom Senat der Universität gewählter Vertreter (Herr Prof. Rudoph Kawalla, Direktor des Institutes für Metallformung) sowie der Vorsitzende des Stifterrates (Herr Christoph Wild, Geschäftsführer der ROMONTA GmbH, Amsdorf) an.

 

Welche Gremien stehen der Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“ vor?

Der Vorstand der Stiftung sowie der Stifterrat.

 

Wer gehört dem Vorstand an?

Der Vorstand besteht aus dem Rektoratskollegium der Universität, einem vom Senat der Universität gewählten Vertreter (Herr Prof. Ulrich Groß, Direktor des Institutes für Wärmetechnik un Thermodynamik) und dem Vorsitzenden des Stifterrates (Herr Christoph Wild, Geschäftsführer der ROMONTA GmbH, Amsdorf). Vorsitzender des Vorstandes ist der jeweilige Rektor der Universität.

 

Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Stiftungserträge.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an der Beschlussfassung mitwirken. Im schriftlichen Verfahren gilt eine Äußerungsfrist von sechs Wochen seit Absendung der Aufforderung zu Abstimmung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszweckes oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stifterrates.

 

Wer gehört dem Stifterrat an?

Stifter, die der Stiftung eine Zuwendung von mindestens 10.000,00 EURO (natürliche Personen) bzw. mindestens 25.000,00 EURO (juristische Personen) zur Verfügung stellen, bilden persönlich oder durch eine von ihnen benannte Person den Stifterrat. Für natürliche Personen gilt, dass die Mitgliedschaft im Stifterrat nicht übertragbar und auch nicht vererbbar ist. Die Mitglieder des Stifterrates wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils drei Jahren den Vorsitzenden, der damit gleichzeitig dem Stiftungsvorstand angehört.

Zu den Mitgliedern des Stifterrates der Stiftung "Technische Universität Bergakademie Freiberg" gehören:

In der konstituierenden Sitzung des Stifterverbandes am 11. März 2003 wurde der Geschäftsführer der ROMONTA GmbH, Amsdorf, Herr Wild, zum Vorsitzenden des Stifterrates gewählt.

 

Welche Aufgaben hat der Stifterrat?

Aufgabe des Stifterrates ist es, den Vorstand bei der Durchführung der Stiftungsaufgaben zu unterstützen, insbesondere den Kontakt zu möglichen weiteren Förderern herzustellen und zu unterhalten. Ferner wirkt der Stifterrat bei der Entscheidung über die Beantragung als rechtsfähige Stiftung bei zweckändernden Beschlüsse mit.

 

Der Vorstand in Person des Vorsitzenden lädt bei Bedarf zu Sitzungen des Stifterrates ein. Es sollte mindestens einmal jährlich eine Sitzung einberufen werden. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet.

 


Haben Sie weitere Fragen zur Stiftung „Technische Universität Bergakademie Freiberg“?
Dann schicken Sie eine e-mail an: rektor@zuv.tu-freiberg.de

 

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