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Open Access ermöglicht uneingeschränkten, kostenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Dokumenten im Internet. Wer sich für diese Art der Veröffentlichung entscheidet, erreicht einen breiten Leserkreis und sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Verbreitung von Forschungsergebnissen. Die TU Bergakademie Freiberg bekennt sich zu Open Science und unterstützt die Offenlegung und Verbreitung von Wissen und Forschungsergebnissen im Sinne einer Nutzung zugunsten der Menschheit und der Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung. Sie ist Unterzeichnerin der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

Open-Science-Snack

Über Neuigkeiten und Wissenswertes zu Open Access und Open Science berichten wir innerhalb der TU BAF u.a. im Open-Science-Snack. Wenn Sie keine Ausgabe verpassen wollen, schreiben Sie uns kurz an openscience [at] ub [dot] tu-freiberg [dot] de und Sie erhalten jeden neuen „Snack“ am Erscheinungstag als PDF per E-Mail. Außerdem verbreiten wir neue Informationen in UNIINFO und fakultätsbezogen über E-Mails aus unseren Fachreferaten.

Gold Open Access bezeichnet die kostenfrei verfügbare Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Texte, z.B. in einer Open-Access-Zeitschrift, einer hybriden Zeitschrift, einer Open-Access-Monografie oder einem frei verfügbaren Tagungsband. 

Mit einigen Verlagen haben wir Verträge abgeschlossen bzw. Mitgliedschaften vereinbart, wodurch Autorinnen und Autoren der TU Bergakademie Freiberg Vorteile im Bereich des Open-Access-Publizierens erhalten. Die Vertragsangebote gelten für Mitglieder und Angehörige der TU Bergakademie Freiberg entsprechend § 5 der Grundordnung sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, deren Aufenthalt mit einem Gastvertrag geregelt ist.

Der Grüne Weg des Open Access bedeutet, ein bereits publiziertes Werk als sogenannte Zweitveröffentlichung in einem fachlichen oder institutionellen Repositorium Open Access verfügbar zu machen. Dabei sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten (z.B. Embargofristen, Versionsvarianten). 

Zweitveröffentlichung nach § 38 Abs. 4 UrhG: Seit dem 1. Januar 2014 ist das Zweitveröffentlichungsrecht für den Wissenschaftsbereich im Urheberrechtsgesetz verankert und gilt trotz entgegenstehender Formulierungen im Verlagsvertrag. Autorinnen und Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Sammelwerken können ein Jahr nach Erstveröffentlichung die akzeptierte Manuskriptversion verfügbar machen, z.B. auf dem institutionellen Repositorium. Dies bezieht sich auf alle wissenschaftlichen Publikationen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind (DFG, BMBF, EU oder andere Drittmittel sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).

Verlagspolicies zur Zweitveröffentlichung: Viele Verlage erlauben die parallele Bereitstellung von Werken, z.B. als Preprint oder Postprint, in institutionellen oder disziplinären Repositorien. Eine Übersicht über die entsprechenden Policies vieler Zeitschriftenverlage liefert die SHERPA/RoMEO-Liste. Bestenfalls haben Autorinnen und Autoren jedoch ihre Verlagsverträge so verhandelt, dass sie die Rechte zur Archivierung Ihrer Werke in frei zugänglichen Online-Archiven oder dem Dokumentenserver der eigenen Institution sichern.

Qucosa Freiberg: Dieser Publikationsserver der TU Bergakademie Freiberg bietet Ihnen die Möglichkeit, z.B. Ihre Dissertation, Habilitation und andere Dokumente kostenlos zu veröffentlichen. Zahlreiche weitere Publikationsarten können als Zweitveröffentlichung auf Qucosa veröffentlicht werden. Auf dem sächsischen Publikationsserver Qucosa kann auf zahlreiche Dokumente aus der Wissenschaft und Wirtschaft Sachsens zugegriffen werden.

GEO-LEOe-docs: Ein fachliches Repositorium für die Bereiche Geotechnik/Bergbau, Markscheidekunde, Hüttenwesen und Geowissenschaften ist GEO-LEOe-docs, ein Gemeinschaftsprojekt der TU Bergakademie Freiberg mit der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Informationen finden Sie unter der Online-Hilfe zu GEO-LEOe-docs.

Auf der Informationsplattform iRights.info gibt es weitere Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Rechtslage bei Zweitveröffentlichungen.

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