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Zweitstudium
Ein Zweitstudium ist ein Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss.
Gemäß § 12 Abs. 2 Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl S. 900) i. V. m. § 1 Nr. 1 Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Bergakademie Freiberg vom 11. Februar 2011 werden die Modalitäten des Zweitstudiums wie folgt geregelt:
Die Technische Universität Bergakademie Freiberg erhebt Gebühren oder Entgelte für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, wenn der Studierende bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt.
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Studiensemester des Zweitstudiums.
Die Gebühren werden erstmals bei der Einschreibung und später zu Beginn eines jeden Semesters im Zuge der Rückmeldung an der TU Bergakademie Freiberg fällig.
Anschrift
Sitz: Universitätshauptgebäude, Akademiestraße 6 Postanschrift: Technische Universität Bergakademie Freiberg
09599 Freiberg
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 12.30 - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung
Sachbearbeiterin Sally Winkler Sitz: Zimmer EG 13 Telefon: +49 (0)3731 / 39-3535 Fax: +49 (0)3731 / 39-3741 E-Mail:


