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TU Bergakademie Freiberg
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    Unfallversicherungsschutz

    Eingeschriebene Studierende sind im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) bei Unfällen mit Körperschaden unfallversichert. Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung ist für Universitäten und Hochschulen Sachsens die Unfallkasse Sachsen:

    Postanschrift Unfallkasse Sachsen
    Körperschaft des öffentlichen Rechts - Gesetzliche Unfallversicherung
    Postfach 42
    01651 Meißen

    Telefon: + 49 (0)3521 / 724 314
    E-Mail:
    Internet: www.unfallkassesachsen.com

    Der Name des Unfallversicherungsträgers muss dem Arzt bei einer Erstversorgung genannt werden. Weitere bzw. spätere Unfallfolgen sind ebenfalls über diese Adresse anzuzeigen.

    Wofür besteht der Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die ein Studierender in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium an der TU Bergakademie Freiberg erleidet, das heißt die Tätigkeit des Studierenden muss dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität zuzurechnen sein. Organisatorischer Verantwortungsbereich umfasst seitens der Universität Weisungs- und Kontrollrechte bezüglich Durchführung, Zeit, Ort, Form und Dauer der Tätigkeit. Bei allen Studientätigkeiten ist zu beachten, dass es daneben auch einen privaten Lebensbereich gibt, der nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt, sondern der privaten Krankenversicherung. Jeder Unfall ist durch den Studierenden oder einen Beauftragten (Zeuge) innerhalb von drei Arbeitstagen der Stabsstelle Arbeitssicherheit zu melden. Das Formular ist im Internet (s. o.) abzurufen. Das gilt auch bei erfolgter ärztlicher Erstversorgung am Unfallort bzw. bei einer Unfallbehandlung.

    Bei Unfällen auf dem Gelände der Mensa, in der Mensa und in einem Wohnheim ist die Unfallmeldung über das Studentenwerk abzugeben.

    Das Ausfüllen des Formulars (Unfallanzeige für Kinder in Kindergärten, Schüler, Studierende) erfolgt:

    • in der Fakultät bzw. im Institut bei Wegeunfällen von der Wohnung/Wohnheim zur Lehrveranstaltung und zurück, bei Unfällen im Hörsaal, Praktikums- oder Seminarraum, bei Studienarbeiten bzw. bei Exkursionen

    • im Dezernat 2/Studentenbüro bei Wegeunfällen, bei Fahrten vom und zum Heimat- oder Hochschulort, bei Hin- bzw. Rückfahrt zu Beginn und Ende des Praktikums

    • im Universitätssportzentrum im Zusammenhang mit der Teilnahme an den vom Universitätssportzentrum organisierten und geleiteten Sportveranstaltungen.

    Vom Lehrenden bzw. Dezernat 2 ist das Formular zur Kenntnis zu unterschreiben. Nichterfüllung der Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Hinweise zur Fahrgemeinschaft

    Eine Fahrgemeinschaft unter Studierenden kann sich durch mündliche Absprache bilden, wobei die Teilnehmer bei einem Unfall mit Körperschaden der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, auch wenn es keinen gemeinsamen Zielort gibt. Allerdings müssen Haftungs- bzw. Schadensersatzansprüche privatrechtlich geklärt werden.

    Ausnahmen: Arbeits- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Grundpraktikum (Schichten) oder in einem Praxissemester müssen in der Verantwortung des Betriebes bearbeitet werden. Der Betrieb ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft und hat die Verpflichtung zur Einstellungsunterweisung, zur Bereitstellung von Körperschutzmitteln und zur Meldung von Unfällen (vgl. Ordnung der TU Bergakademie Freiberg für das Grundpraktikum und Ordnung der TU Bergakademie Freiberg für das Praxissemester in der jeweils gültigen Fassung).

    Betriebspraktika und Studienaufenthalt im Ausland

    Während einer betriebspraktischen Tätigkeit bzw. bei einem Studienaufenthalt im Ausland besteht keine gesetzliche Unfallversicherung. Dafür sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen bzw. die private Krankenversicherung erweitert werden, evtl. gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Haftpflichtversicherung.

    Exkursionen

    Für Teilnehmer an von der TU Bergakademie Freiberg organisierten und geleiteten Exkursion ins Ausland besteht der Unfallversicherungsschutz insofern, dass Arztkosten nachträglich erstattet werden. Auch hier sollte eine private Reiseunfallversicherung abgeschlossen werden, um auch einen evtl. Rücktransport einzuschließen. Als Diplomand unterliegt man nur dann der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Diplomtätigkeit auf dem Gelände bzw. in Räumen der TU Bergakademie Freiberg ausgeübt wird.

    Wichtige Telefonnummern

    • Rettungsdienst 112

    • Feuerwehr 112

    • Polizei 110

    • Stabsstelle Arbeitssicherheit (von 07.00 - 16.00 Uhr besetzt): + 49 (0)3731 / 39-2577

    • Betriebsärztin: Dipl.-Med. Beate Herrmann, Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, Herzog-Heinrich-Ring 17, 09599 Freiberg (Lageplan), Tel.: +49 (0)3731 / 23 43 9

    Die Notrufnummern (112, 110) funktionieren von jedem Haustelefon aus, auch unentgeltlich von einem Münztelefon, ebenso von einem Handy.

    Bereiten Sie sich vor, folgende Informationen zu geben (die "Fünf W"):

    • Wo ist der Unfallort/Brandort (Ort, Straße, Gebäude, Etage)?

    • Was ist geschehen? Wie viele Verletzte?

    • Welche Art von Verletzungen liegen vor (z. B. Verbrennungen, Blutungen)?

    • Wer ruft an?

    • Warten auf telefonische Rückfragen: Unbedingt sollte der Anrufer, den einen Unfall meldet, so lange am Telefon bleiben bis die Notdienststelle das Gespräch beendet hat. Auf keine Fall davor auflegen! Evtl. Rückfragen können für die Rettung entscheidende Hinweise bringen.

    Bleiben Sie an einem markanten Ort (Gebäudeeingang), um dem Arzt oder der Feuerwehr den Unfallort bzw. Brandstelle zu zeigen.

    Evakuierung:

    Zunehmend sind in den Gebäuden der TU Bergakademie Freiberg Brandmeldeanlagen installiert, die durch Rauchmelder die Alarmsirene auslösen. Bitte beachten Sie Rauchverbotsschilder bzw. kegelförmige Sensoren an den Decken der Flure bzw. Räume, die bei Rauch- oder Staubeinwirkung aktivert werden.

    Bitte beachten Sie auch die rotumrandeten Notruftafeln und die Flucht- und Rettungswegpläne, die in Fluren, Seminarräumen, Hörsälen und Praktikumsräumen hängen. Sie informieren über wichtige Telefonnummern, das Verhalten bei Brand/Unfall, die Standorte der Löscheinrichtungen und Sammelplätze.

    Verhalten im Brandfall:

    • Ruhe bewahren
    • Brand melden (Notruf 112)
    • In Sicherheit bringen:
      • gefährdete Personen warnen
      • hilfsbedürftige Personen (Behinderte, Fremde)
      • Türen und Fenster schließen
      • dem Fluchtweg folgen, Sammelplatz aufsuchen
      • keinen Aufzug benutzen
    • Löschversuch unternehmen:
      • Feuerlöscher benutzen

    Weitere Informationen bzw. Rückfragen

    Stabsstelle Arbeitssicherheit
    Postanschrift: Nonnengasse 22
    09599 Freiberg
    Telefon: + 49 (0)3731 / 39-2577
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    • Aktualisierung: 29.11.2011,
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