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Technikrecht
Masterstudiengang TechnikrechtDer Masterstudiengang Technikrecht (LL .M.) ist in der Form, wie er an der TU Bergakademie Freiberg konzipiert und implementiert worden ist, eine Novität an deutschen Universitäten. Der Studiengang vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, die für eine sachkundige Beurteilung technikrechtlicher Fragestellungen von besonderer Bedeutung sind, und schlägt damit eine Brücke zwischen den Ingenieur- bzw. Naturwissenschaften und der Rechtswissenschaft. Aus diesem Brückenschlag resultiert für die Absolventen des Studiengangs ein hoher Nutzen im Berufsalltag – und zwar auch dann, wenn die Einsatzgebiete außerhalb dieser Schnittstelle liegen. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind neben einem fundierten ingenieur- und
naturwissenschaftlichen Wissen häufig auch juristische Kenntnisse gefragt. Im Rahmen der
Planung und Verwirklichung einer Forschungs- oder einer sonstigen industriellen Anlage
sind regelmäßig umfangreiche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, um eine Betriebserlaubnis
zu erhalten. Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere aus dem
Patentrecht, werden aktuell, wenn Innovationen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse,
die zukunftsweisend sind, ausreichend geschützt werden sollen. Daneben kann die Verwirklichung
eines Vorhabens auch mit Haftungsrisiken verbunden sein – dann gilt es, diese StudienkonzeptDer viersemestrige Masterstudiengang Technikrecht zielt auf die Vermittlung von den Kernkompetenzen und Fähigkeiten ab, die für die Beurteilung von technikrechtlichen Fragestellungen von Bedeutung sind und das wesentliche Rüstzeug für den späteren Berufseinstieg darstellen. Von generellen Fragestellungen des privaten, öffentlichen und europäischen Wirtschaftsrechts über fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Gewerblichen Rechtsschutz bis hin zu spezifischen Problemkreisen des Energierechts und der Anlagengenehmigung im Umwelt-, Natur- und Baurecht reicht der Rahmen der Studieninhalte. Die Absolvierung von drei juristischen Seminaren ermöglicht den Studierenden zudem, individuelle Interessensschwerpunkte zu vertiefen und diese in juristischer Analyse und Diskussion auszuleuchten. StudienablaufDer Masterstudiengang Technikrecht ist modular aufgebaut. Innerhalb der ersten drei Semester sind 20 Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul zu belegen, in denen rechtliche Grundlagen sowie spezielle technikrechtliche Kenntnisse vermittelt werden. Module, in denen allgemeine rechtliche Grundlagen erläutert werden, sind u.a. das Gesellschaftsrecht (deutsches Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht unter Berücksichtigung europarechtlicher Implikationen aufgrund europäischen Sekundärrechts – Gründung, Geschäftsführung, Vertretung, Haftung, Auflösung und Liquidation von Gesellschaften) und das Handelsrecht (Kaufmannsbegriff, Firmenrecht, Handelsregister, Prokura und Handlungsvollmacht, Handelsvertreter und spezielle Handelsgeschäfte) sowie das private Wirtschaftsrecht (europäisches und deutsches Kartellrecht sowie Recht des unlauteren Wettbewerbs mit europarechtlichen Bezügen), das öffentliche Wirtschaftsrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen des Grundrechtsschutzes, der Besteuerung und des Staatshaushaltes, Gewerbe-, Verkehrs- und Handwerksrecht sowie Privatisierung öffentlicher Aufgaben) sowie das europäische Wirtschaftsrecht (Institutionen, Ziele und Grundsätze der EU , Grundfreiheiten, Wirtschafts- und Währungsunion). Von besonderer Bedeutung sind auch Fragen der Rechtsdurchsetzung sowie Vertragsgestaltung, die im Modul Prozess und außergerichtliche Streitbeilegung behandelt werden. Spezielle technikrechtliche Kenntnisse werden u.a. in den Modulen Technikrecht (privatrechtliche Grundlagen der Produkt- und Produzentenhaftung nach deutschem und europäischem Recht und Einführung in die zivil- und wirtschaftsrechtlichen Aspekte des Energierechts), Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz (überblicksmäßige Darstellung des gesamten Rechts des Geistigen Eigentums), Vertiefung Gewerblicher Rechtsschutz (detaillierter Einblick in das deutsche Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Markenund Wettbewerbsrecht – jeweils unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Regelungen), Energiewirtschaftsrecht (Rahmenbedingungen der Produktion, des Transports und des Verbrauchs von Energie) sowie Öffentliches Bau- und Planungsrecht (Raumordnungsplanung, gemeindliche Bauleitplanung, rechtliche Voraussetzungen der Errichtung baulicher Anlagen und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde) vermittelt. Ergänzt werden diese Vorlesungen und Übungen durch ein Expertenkolloquium zu ausgewählten Problemen des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie drei juristische Seminare aus den Bereichen Privat-, Wirtschafts- und Öffentlichen Recht. Im vierten Semester ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren, das den Studierenden einen Zusammenhang zwischen theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung vermitteln soll. Im Anschluss erfolgt dann innerhalb von 4 Monaten die Erstellung der Masterarbeit. Insgesamt sind 120 Leistungspunkte zu erbringen. Nach erfolgreichen Abschluss des Studiengangs stellt die TU Bergakademie Freiberg ein Supplement (DS) in englischer Sprache aus, welches dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union, Europarat und UNES CO entspricht.
Berufsbilder und EinsatzmöglichkeitenDie interdisziplinäre Kompetenz der Absolventen dieses Studiengangs – Absolventen von natur- und ingenieurwissenschaftlichen sowie wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen, die sich im Rahmen des Masterstudiums einen vertieften Einblick in technik-, umwelt- und wirtschaftsrechtliche Problemstellungen verschafft haben – erweist sich als erheblicher Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Die Einsatzgebiete von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren sowie Wirtschaftsingenieuren mit einem fachspezifischen rechtlichen Hintergrundwissen sind daher äußerst vielfältig und liegen insbesondere bei: • Unternehmen (bspw. in den Bereichen Geräte- und Produktsicherheit)• Unternehmensberatungen • Universitäten und sonstigen Forschungsinstitutionen • Behörden
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