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TU Bergakademie Freiberg
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  • Technikrecht
  • Masterstudiengang Technikrecht

    Der Masterstudiengang Technikrecht (LL .M.) ist in der Form, wie er an der TU Bergakademie Freiberg konzipiert und implementiert worden ist, eine Novität an deutschen Universitäten. Der Studiengang vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, die für eine sachkundige Beurteilung technikrechtlicher Fragestellungen von besonderer Bedeutung sind, und schlägt damit eine Brücke zwischen den Ingenieur- bzw. Naturwissenschaften und der Rechtswissenschaft. Aus diesem Brückenschlag resultiert für die Absolventen des Studiengangs ein hoher Nutzen im Berufsalltag – und zwar auch dann, wenn die Einsatzgebiete außerhalb dieser Schnittstelle liegen.

    Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind neben einem fundierten ingenieur- und naturwissenschaftlichen Wissen häufig auch juristische Kenntnisse gefragt. Im Rahmen der Planung und Verwirklichung einer Forschungs- oder einer sonstigen industriellen Anlage sind regelmäßig umfangreiche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere aus dem Patentrecht, werden aktuell, wenn Innovationen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die zukunftsweisend sind, ausreichend geschützt werden sollen. Daneben kann die Verwirklichung eines Vorhabens auch mit Haftungsrisiken verbunden sein – dann gilt es, diese
    rechtlich einschätzen zu können, um deren Absicherung zu erreichen. Damit man sich über derartige Fragen verständig äußern kann, werden sowohl fundierte ingenieur- bzw. naturwissenschaftliche Kenntnisse als auch ein nicht unerhebliches rechtswissenschaftliches Wissen
    benötigt.

    Studienkonzept

    Der viersemestrige Masterstudiengang Technikrecht zielt auf die Vermittlung von den Kernkompetenzen und Fähigkeiten ab, die für die Beurteilung von technikrechtlichen Fragestellungen von Bedeutung sind und das wesentliche Rüstzeug für den späteren Berufseinstieg darstellen. Von generellen Fragestellungen des privaten, öffentlichen und europäischen Wirtschaftsrechts über fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Gewerblichen Rechtsschutz bis hin zu spezifischen Problemkreisen des Energierechts und der Anlagengenehmigung im Umwelt-, Natur- und Baurecht reicht der Rahmen der Studieninhalte. Die Absolvierung von drei juristischen Seminaren ermöglicht den Studierenden zudem, individuelle Interessensschwerpunkte zu vertiefen und diese in juristischer Analyse und Diskussion auszuleuchten.

    Studienablauf

    Der Masterstudiengang Technikrecht ist modular aufgebaut. Innerhalb der ersten drei Semester sind 20 Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul zu belegen, in denen rechtliche Grundlagen sowie spezielle technikrechtliche Kenntnisse vermittelt werden.

    Module, in denen allgemeine rechtliche Grundlagen erläutert werden, sind u.a. das Gesellschaftsrecht (deutsches Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht unter Berücksichtigung europarechtlicher Implikationen aufgrund europäischen Sekundärrechts – Gründung, Geschäftsführung, Vertretung, Haftung, Auflösung und Liquidation von Gesellschaften) und das Handelsrecht (Kaufmannsbegriff, Firmenrecht, Handelsregister, Prokura und Handlungsvollmacht, Handelsvertreter und spezielle Handelsgeschäfte) sowie das private Wirtschaftsrecht (europäisches und deutsches Kartellrecht sowie Recht des unlauteren Wettbewerbs mit europarechtlichen Bezügen), das öffentliche Wirtschaftsrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen des Grundrechtsschutzes, der Besteuerung und des Staatshaushaltes, Gewerbe-, Verkehrs- und Handwerksrecht sowie Privatisierung öffentlicher Aufgaben) sowie das europäische Wirtschaftsrecht (Institutionen, Ziele und Grundsätze der EU , Grundfreiheiten, Wirtschafts- und Währungsunion).

    Von besonderer Bedeutung sind auch Fragen der Rechtsdurchsetzung sowie Vertragsgestaltung, die im Modul Prozess und außergerichtliche Streitbeilegung behandelt werden.

    Spezielle technikrechtliche Kenntnisse werden u.a. in den Modulen Technikrecht (privatrechtliche Grundlagen der Produkt- und Produzentenhaftung nach deutschem und europäischem Recht und Einführung in die zivil- und wirtschaftsrechtlichen Aspekte des Energierechts), Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz (überblicksmäßige Darstellung des gesamten Rechts des Geistigen Eigentums), Vertiefung Gewerblicher Rechtsschutz (detaillierter Einblick in das deutsche Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Markenund Wettbewerbsrecht – jeweils unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Regelungen), Energiewirtschaftsrecht (Rahmenbedingungen der Produktion, des Transports und des Verbrauchs von Energie) sowie Öffentliches Bau- und Planungsrecht (Raumordnungsplanung, gemeindliche Bauleitplanung, rechtliche Voraussetzungen der Errichtung baulicher Anlagen und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde) vermittelt.

    Ergänzt werden diese Vorlesungen und Übungen durch ein Expertenkolloquium zu ausgewählten Problemen des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie drei juristische Seminare aus den Bereichen Privat-, Wirtschafts- und Öffentlichen Recht. Im vierten Semester ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren, das den Studierenden einen Zusammenhang zwischen theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung vermitteln soll. Im Anschluss erfolgt dann innerhalb von 4 Monaten die Erstellung der Masterarbeit.

    Insgesamt sind 120 Leistungspunkte zu erbringen. Nach erfolgreichen Abschluss des Studiengangs stellt die TU Bergakademie Freiberg ein Supplement (DS) in englischer Sprache aus, welches dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union, Europarat und UNES CO entspricht.

    Ablaufplan Master

    Ablaufplan Master
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    Berufsbilder und Einsatzmöglichkeiten

    Die interdisziplinäre Kompetenz der Absolventen dieses Studiengangs – Absolventen von natur- und ingenieurwissenschaftlichen sowie wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen, die sich im Rahmen des Masterstudiums einen vertieften Einblick in technik-, umwelt- und wirtschaftsrechtliche Problemstellungen verschafft haben – erweist sich als erheblicher Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Die Einsatzgebiete von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren sowie Wirtschaftsingenieuren mit einem fachspezifischen rechtlichen Hintergrundwissen sind daher äußerst vielfältig und liegen insbesondere bei:

    • Unternehmen (bspw. in den Bereichen Geräte- und Produktsicherheit)
    • Unternehmensberatungen
    • Universitäten und sonstigen Forschungsinstitutionen
    • Behörden

     

    Einschreiben zum Sommersemester 2012

    Master

    Voraussetzung naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher oder
    wirtschaftsingenieurwissenschaftlicher Bachelor
    (mind. 6 Semester) an einer Technischen Universität oder
    ein erfolgreich abgeschlossener äquivalenter Studiengang
    Zulassungs-
    beschränkung
    keine
    Regelstudienzeit 4 Semester
    Abschluss

    Legum Magister/Master of Laws (LL .M.) in Technikrecht

    Studienbeginn Wintersemester, Sommersemester
    Studiendokumente

    Satzung zur Änderung der Studienordnung

    Prüfungs- und Studienordnung

    Modulhandbuch

    Ansprechpartner für Studienfachberatung

    Prof. Dr. iur. Gerhard Ring
    Telefon: +49 (0)3731 39-2026
    E-Mail:
    Sitz: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
    Lessingstraße 45
    09596 Freiberg

    Ansprechpartner für Allgemeine Studienberatung

    Zentrale Studienberatung
    Telefon: +49 (0)3731 / 39-3469, -3827, -2083 oder -2711
    Fax: +49 (0)3731 / 39 2418
    E-Mail:
    Sitz: Akademiestraße 6, EG.20
    09596 Freiberg


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    • Aktualisierung: 06.09.2011,
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