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Hier finden Sie die für Promotionen und Habilitationen notwendigen Ordnungen, Handreichungen/Merkblätter und Formulare.

Gemäß dem Hochschulstatistikgesetz vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826) geändert worden ist, ist die TU Bergakademie Freiberg verpflichtet, jährlich statistische Zahlen zu ihren Promovierenden an das Statistische Landesamt Kamenz zu liefern. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das folgende Datenerfassungsblatt als Anlage der Absichtserklärung vollständig auszufüllen. Das Formular „Absichtserklärung“ selbst können Sie nach Ausfüllen, Druck und Absenden dieser Online-Registrierung herunterladen. Dazu öffnet sich nach Absenden des Online-Formulars eine neue Seite.

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